Bildung und Teilhabe
Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuches erhalten Kinder einen Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT). Dadurch soll es Kindern und Jugendlichen chancengleich ermöglicht werden, später aus eigenen Kräften und damit unabhängig von staatlichen Fürsorgeleistungen leben zu können. Mit den Leistungen sollen auch ungünstige materielle Ausstattungen überwunden werden, um Ausgrenzungsprozesse zu vermeiden und allen Kindern die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Im Kreis Wesel nimmt die gemeinsame Anlaufstelle die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) weitestgehend vollumfänglich für folgende Personenkreis wahr:
* Leistungsberechtigte nach dem SGB II
* Leistungsberechtigte nach dem SGB XII
* Wohngeldempfängerinnen und -empfänger
* Kinderzuschlagsempfängerinnen und -empfänger
Antragstellung / Vordruck für den Antrag
Das für die Beantragung der Leistungen notwendige Formular ist im örtlichen Sozialamt, den Wohngeldstellen oder auch Bürgerbüros Ihrer Stadt / Gemeinde oder im örtlichen Jobcenter erhältlich. Dort können Sie den Antrag auch persönlich abgeben..
Ansprechpartner:
Kundenbüro des Teams Bildung und Teilhabe
Reeser Landstr. 61
46483 Wesel
Tel.: 0281 – 9620 606
Fax: 0281 – 9620 951
E-mail: jobcenter-kreis-wesel.Bildungspaket@jobcenter-ge.de